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  • AutorenbildSimon Bongers

FÜHRERSCHEINKONTROLLE - Unternehmer aufgepasst!

Aktualisiert: 11. Apr. 2020



Die Führerscheinkontrolle ist im StVG (Straßenverkehrsgesetz) unter dem §21 verankert und regelt die Haftbarkeit bei Fahren ohne Fahrerlaubnis. Grundsätzlich ist jeder Unternehmer verpflichtet - bei Überlassung von Dienstfahrzeugen an Dritte - sich davon zu überzeugen, dass der jeweilige Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.


Dabei ist die Betriebsgröße, Branche und Fahrzeugart zunächst unerheblich.


KONTROLLE

Die Rechtsprechung verlangt regelmäßige Kontrollen. Üblicherweise wird eine zweimalige Prüfung der Fahrerlaubnis im Original pro Jahr als ausreichend angesehen. Viele Unternehmen führen die Kontrolle mittels Kopie des Führerscheins, Datumsangabe und Unterschriftensetzung durch. Oft wird dies vor Gericht als nicht ausreichend anerkannt. Viel besser sind digitale Kontrollsysteme von Drittanbiertern (wie LapID, FleetID etc.).

Hier werden Bar- oder QR-Codes auf den Führerschein angebracht. Der Führerscheininhaber kann dann innerhalb eines Tank- oder Pausenstopps den Führerschein vorzeigen. Dieser wird von den Mitarbeitern gescannt und das Vorhandesein digital festgehalten.


UNTERNEHMER

Strafrechtlich haftet bei fehlender Fahrerlaubnis nicht nur der Fahrer sondern auch der Halterverantwortliche (Unternehmer / Geschäftsführer / Fuhrparkleiter). Grundsätzlich hält der Gesetzgeber eine zweimalige Prüfung innerhalb eines Jahres für ausreichend. Da viele Fahrverbote jedoch "nur" vier Wochen andauern, empfiehlt es sich eine monatliche Überprüfung anzusetzen. Sollte ein Mitarbeiter innerhalb des Dienstes mit dem Firmenfahrzeug und ohne Fahrerlaubnis einen Unfall verursachen, ist neben den straftrechtlichen Konsequenzen des Unfalls, fehlender Versicherungsdeckung aufgrund fehlender Sorgfaltspflicht, u.U. zivilrechtlicher Konsequenzen meist auch noch mit weitergehenden "Sanktionen" zu rechnen. Oft prüft die Berufgenossenschaft auch den Gesamtbetrieb, mit sehr weitreichenden Folgen!


VERTRÄGE

Zusätzlich sollte in den Dienstwagenüberlassung- bzw. Arbeitsverträgen festgehalten werden, dass die Fahrer bei Fahrerlaubnisentziehung zur Meldung verpflichtet sind. Dann sind alle Eventualitäten abgesichert und für beide Seiten - Halter und Fahrer - bestehen klare Regeln.

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