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  • AutorenbildSimon Bongers

GÜKG (GÜTERKRAFTVERKEHRSGESETZ)

Aktualisiert: 10. Apr. 2020



Als Güterkraftverkehr wird jegliche entgeltliche und/oder gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kfz verstanden. Neben den bereits vorangegangenen Bestimmungen, beschäftigt sich das Güterkraftverkehrsgesetz auch mit dem Transport von Lebensmitteln. 

Ein „Lebensmitteltransportgesetz“ gibt es in Deutschland nicht.  Die Anforderungen ergeben sich aus einer Vielzahl von Verordnungen, Bestimmungen, Verpflichtungen, Abkommen, DIN-Normen etc.


LMHV (Lebensmittelhygieneverordnung)

Die Lebensmittelhygieneverordnung stellt die hygienische Anforderungen an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und in den Verkehr bringen von Lebensmitteln.

Geprüft werden nach dieser Verordnung nachfolgende Punkte:

-        geschlossener Laderaum / geschlossenes Transportbehältnis -        aus korrosionsfestem Material -        glatte Innenwände, leicht zu reinigen, leicht zu desinfizieren -        Einhaltung der jeweils geltenden Temperaturgrenzen 


DIN 1815

Die DIN 1815 definiert den Transport von Lebensmitteln in Fahrzeugen mit Wärmedämmung mit und ohne Kältemaschine.

Geprüft werden nach dieser Norm nachfolgende Punkte:

-        Die Ausrüstung des Fahrzeuges mit einen wärmegedämmtem Transportraum  -        Die Güte der Wärmedämmung -        Die nutzbare Kälteleistung der Transportkältemaschine -        Die Luftdichtheit des wärmegedämmten Laderaums


HACCP-KONZEPT (Hazard Analysis and Critical Control Points) Das HACCP-Konzept „[…] ist ein vorbeugendes System, das die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbrauchern gewährleisten soll“.

Dieses Konzept wurde von den Mitgliedsstaaten der EU einstimmig beschlossen.


Die nachstehenden Punkte sollen geprüft werden und zu einer etwaigen Veränderung bei der Produktion, der Verarbeitung oder dem Transport führen:

-        Alle vorhandenen Risiken für die Verträglichkeit der Lebensmitteln sind zu analysieren -        Die für die Überwachung der Lebensmittel kritischen Punkte sind zu ermitteln -        Eingreifgrenzen für die kritischen Lenkungspunkte sind festzulegen -        Verfahren zur fortlaufenden Überwachung der Lebensmittelsicherheit sind einzuführen -        Überprüfung, ob das System zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit geeignet ist


ATP-ÜBEREINKOMMEN Das ATP-Übereinkommen ist der Versuch einer weltweiten Richtlinie und „[…] ist ein Übereinkommen über internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel“ – Weltweit (Teilnahme 37 Staaten)

Dieses Abkommen prüft:

-        Allgemeiner Zustand der Wärmedämmung und Kältemaschine -        Funktion der Kältemaschine (z.Bsp. Heizen, Abtauen etc.) -        Genauigkeit des Thermometers / des Temperaturschreibers -        Zustand Dichtung der Türen und Luken


TEMPERATURGRENZEN

Die Temperaturgrenzen beim Transport für Lebensmittel gehen weit auseinander. Speiseeis zum Beispiel muss bei -20 Grad, tiefgefrorene Lebensmittel bei -18 Grad, Fleisch bei +7 Grad, Geflügel und Milcherzeugnisse bei +4 Grad Celsius geführt werden.

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